Christus ist auferstanden!
Liebe Brüder und Schwestern!
Ab dem 4. Mai werden die Anforderung in Bezug auf Gottesdienste in unserem Bundesland gelockert. Von nun an ist es erlaubt sich zum Gottesdienst zu versammeln, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen Personen, die nicht aus einem Haushalt sind, eingehalten wird. Das bedeutet, dass laut dieser Verordnung etwa 40 Leute auf einmal in unserer Kirche sein dürfen.
Das ist zwar eine Verbesserung der bisherigen Verhältnisse, dennoch ist die Anzahl derer, die zum Beten kommen wollen, wesentlich größer. Deshalb müssen wir, so lange diese Regelungen gelten, die Zahl der Anwesenden in der Kirche regulieren. Um dies zu ermöglichen, wird die folgende Anmeldungsordnung gelten. Beachtet bitte, dass die Liveübertragung der Gottesdienste vorerst bleiben wird.
Anmeldungsordnung für Gottesdienste
Es wird Listen in Form von Tabellen in Google Drive geben, in die man sich für jeden Gottesdienst des kommenden Monats eintragen kann.
Die Tabellen sind unter folgendem Link zu finden: https://drive.google.com/drive/folders/1tVOoW0_V7AEFSOVcbYpbEfKoKoox7iWm?usp=sharing
Für Abend- und Morgengottesdienste gibt es jeweils separate Tabellen. Einzelne und Familien können sich zu dem gewünschten Datum in die jeweilige Tabelle eintragen, müssen aber immer darauf achten, dass die Gesamtanzahl der Angemeldeten 40 nicht übersteigt. Wenn es für einen Abendgottesdienst unter der Woche keine Tabelle gibt, bedeutet es, dass die Organisatoren davon ausgehen, dass zu einem Werktag-Gottesdienst nicht mehr als 40 Menschen kommen werden.
Wir bitten Sie eindringlich, vorsichtig mit den Tabellen und den Anmeldungen anderer Mitglieder umzugehen. Löschen Sie bitte keine Zeilen mit Anmeldungen anderer Menschen! Löschen Sie bitte nicht die Tabellen! Auch dann nicht, wenn Sie sie nicht brauchen. Fügen Sie lediglich Ihre Anmeldung in eine leere Zeile hinzu und verlassen Sie danach die Tabelle!
Weitere Hinweise
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat weitere Empfehlungen erlassen.
Es wird empfohlen eine Maske zu tragen. Beim Eintreten besteht die Pflicht die Hände zu desinfizieren. Die Desinfektionsmittel werden beim Eingang zur Verfügung gestellt. Es ist notwendig, alle Gegenstände der gemeinsamen Nutzung zu desinfizieren: Ikonen, Kreuze, Türklinken und anderes.
Im Namen aller Priester wünschen wir Ihnen, diese wundersame Zeit mit möglichst großem Nutzen für sich und Ihre Familie zu verbringen.